Vor dem
Schaden
klug sein

News - 15.03.2016
Sachkundenachweise zeitlich befristet

Die Gefahrstoff Verordnung vom 26. November 2010, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 03. Februar 2015 (BGBl. I S 49), (Volltext auf den Seiten der baua) führt eine zeitliche Befristung der Gültigkeit von 6 Jahren für Sachkundenachweise ein. Nach Ablauf der 6 Jahre muß zur Verlängerung der Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Lehrgang zur Fortbildung besucht werden: Anhang I Nr. 2 Punkt 2.4.2 (3) regelt dazu folgendes:

(3) Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person vor Ort tätig ist. Die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachgewiesen. Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Abweichend von Satz 4 behalten Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Fortbildungslehrgangs.